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Der Landtag des Saarlandes

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Die Landtagsverwaltung

Die Landtagsverwaltung unterstützt die Abgeordneten. Sie untersteht der Landtagspräsidentin, die zu Beginn der Wahlperiode vom Parlament gewählt wird. Ständiger Vertreter der Landtagspräsidentin ist der Direktor, der im Unterschied zur Präsidentin nicht gewählt wird, sondern Beamter der Landtagsverwaltung ist.

Aufgaben der Landtagsverwaltung

Zu den zentralen Aufgaben der Landtagsverwaltung zählen die Unterstützung der Präsidentin bei der Bewältigung der Verwaltungsaufgaben, die Vorbereitung und Organisation der Plenarsitzungen und der vielfältigen Ausschuss- und Gremiensitzungen. Damit ist die Landtagsverwaltung eine Dienstleistungseinrichtung für die Parlamentarier und auch für die Öffentlichkeit, die in vielfältiger Weise den Kontakt zum Parlament sucht

Die Unabhängigkeit des Landtages erfordert es, dass die zur Vorbereitung und Unterstützung der Parlamentsarbeit erforderlichen Tätigkeiten vom Landtag selbst erledigt werden. Eine Übertragung auf andere Landesbehörden ist aus Gründen der Gewaltenteilung unzulässig. Die Erfüllung dieser Verwaltungsaufgaben legt die Saarländische Verfassung in die Hände der Landtagsverwaltung als ministerialfreier oberster Landesbehörde (§ 78 LtG), welche von der Präsidentin des Landtages geleitet wird. In Folge der Unabhängigkeit der Landtagsverwaltung gelten Verwaltungsvorschriften der Landesregierung nur dann für die Landtagsverwaltung, wenn die Präsidentin dies allgemein oder im Einzelfall bestimmt. Die Landtagspräsidentin ist oberste Dienstbehörde für die Beamten und sonstigen Beschäftigten der Landtagsverwaltung, § 34 Abs. 2 LtG. In der Verwaltung wird sie von dem Direktor beim Landtag gemäß § 78 Abs. 2 LtG vertreten. (Quelle: Catrein/Flasche in WendVRixecker, Verfassung des Saarlandes, Art. 71 Rn. 1).

Direktor beim Landtag

Dr. Christof Zeyer

Büro des Direktors:

Tel: 0681- 5002/244

Der Direktor ist der ständige Vertreter der Präsidentin in der Landtagsverwaltung. Als Beamter ist er Teil der obersten Landesbehörde und besitzt kein politisches Mandat.
Er arbeitet der Präsidentin in allen Belangen zu, ist Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und steht in ständigem Kontakt zu den im Landtag vertretenen Fraktionen.​

Organigramm der Landtagsverwaltung, Landtag des Saarlandes
Stand: März 2024

Organigramm 03. März 2024

Organigramm des Landtages als PDF-Dokument

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