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Der Beauftragte für Belange von Menschen mit Behinderungen

Prof. Dr. Daniel Bieber, geboren 1956 in Treysa (Hessen), wurde vom Landtag des Saarlandes am 12.2.2020 für fünf Jahre zum Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen gewählt. Er war seit 2004 Geschäftsführer und Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Saarbrücken. An der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg hat er seit 2006 eine Honorarprofessur inne. Vor seiner Zeit im Saarland war er in Frankfurt am Main (Johann Wolfgang Goethe-Universität), München
(Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung) und Berlin (VDI/VDE-IT GmbH) in der Forschung und der Forschungsförderung tätig.

Aufgaben des Beauftragten

Die Aufgaben des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestehen darin, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland voranzutreiben. Dabei ist er Ansprechpartner für alle, die aufgrund nicht ausreichend angepasster Umwelten nicht gleichberechtigt am sozialen Leben teilhaben können oder in ihrer selbstbestimmten Lebensführung eingeschränkt sind. Er berät Parlament und Regierung in den Grundsatzangelegenheiten von Menschen mit Behinderungen. Die Öffentlichkeit zu informieren über die Anliegen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen gehört ebenso zu seinen Aufgaben wie die Mitarbeit in regionalen und überregionalen Gremien und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Akteuren in der Großregion. Auch der Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen für Frauen mit Behinderungen ist ihm ein Anliegen. 

Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen nimmt eine zentrale, unabhängige und beratende Stellung beim Saarländischen Landtag ein.

Prof. Dr. Daniel Bieber

Prof. Dr. Daniel Bieber

Prof. Dr. Daniel Bieber
Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder Straße 7
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (0) 681-5002-545
Fax:  +49 (0) 681-5002-333 545
E-Mail:   E-Mail anzeigen
Website:  http://www.landtag-saar.de

Geschäftsführer des Landesbehindertenbeirats
N.N.

Koordination des Büros

Iris Bost
Telefon: +49 (0) 681-5002-546
E-Mail:   E-Mail anzeigen
Team-Mail: E-Mail anzeigen

Gesetz Nr. 1541 zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland
vom 26. November 2003
(Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz - SBGG)

Zum 15.12.2022 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Gesetz als PDF-Datei (96 KB)

Das neue Saarländische Behinderten - Gleichstellungs-Gesetz (SBGG)
in leichter Sprache

lt. Amtsblatt vom 5. September 2019

Gesetz als PDF-Datei in leichter Sprache (12.934 KB)

Anstehende Termine

Nächste Sitzung des LBB
(Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland)

Dienstag, 06. Februar 2024

Nähere Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Pressemitteilungen

Der Saarländische Landtag hat im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Rahmen einer Anhörung zwei Tage lang intensiv über das Corona-Management gesprochen. Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat hierzu im Ausschuss vorgetragen und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

Anhörung zur Evaluation des Corona-Pandemie-Managements im Saarland
am Mittwoch, dem 06. September 2023 im Landtag des Saarlandes

(Daniel Bieber/Roswitha Lesch*)

 

Die schriftliche Stellungnahme können Sie sich gerne hier als PDF-Dokument (barrierefrei - 1.027 KB) downloaden:

Stellungnahme - Prof. Dr. Daniel Bieber / Roswitha Lesch

Treffen der Beauftragten in Saarlouis

Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Professor Dr. Daniel Bieber, trifft sich in regelmäßigen Abständen mit den kommunalen Behindertenbeauftragten der Städte und Gemeinden sowie den Landkreisen des Saarlandes zum Gesprächsaustausch vor Ort. Die kommunalen Behindertenbeauftragten beraten Betroffene, Angehörige und Interessierte in Fragen der Behindertenpolitik, sind Ansprechpartner vor Ort für die unterschiedlichsten Anliegen und pflegen einen engen Kontakt und Austausch mit den Bürgermeistern, Orts- und Gemeinderäten und der Verwaltung sowie mit Organisationen der örtlichen Behindertenselbsthilfe.

Das letzte Treffen des Landesbeauftragten mit den kommunalen Behindertenbeauftragten fand Ende Februar im Landkreis Saarlouis statt. In einem Besuch der Werkstatt für behinderte Menschen der Arbeiterwohlfahrt I in Ensdorf und dem Atelier Kreativ in Saarlouis konnte unser Team vor Ort eindrucksvoll einen Einblick in die vielfältigen Arbeitsangeboten für behinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewinnen und sich über das Thema Werkstattlöhne und bessere Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt austauschen.

Im Anschluss fand im Landratsamt Saarlouis ein Gesprächsaustausch mit dem Landrat Patrik Lauer statt, in dem das Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Raum im Landkreises Saarlouis im Fokus stand. Nach Auffassung der Behindertenbeauftragten sind die Herausforderungen eines barrierefreien ÖPNV, barrierefreie Haltestellen, besser gestaltete Gehsteige oder Hörschleifen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie ein behindertengerechter Zugang zu öffentlichen Gebäuden angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft eine Investition in die Zukunft.

Aufgrund der Vielfältigkeit der Aufgaben braucht es laut Professor Dr. Daniel Bieber ein gemeinsames Grundverständnis für die Umsetzung der Arbeit und eine breitere Wertschätzung der Tätigkeit, um die Aufgaben besser bewältigen zu können. Herr Bieber richtete sich daher auch an die privaten Bauherren mit dem Anliegen, sich frühzeitig mit dem Thema barrierefreies (Um-) Bauen auseinanderzusetzen.

Weitere Treffen der Beauftragten vor Ort stehen noch im Saarpfalz-Kreis, in St. Wendel und beim Regionalverband Saarbrücken an. Bereits Ende 2022 haben die Treffen in Merzig-Wadern und in Neunkirchen stattgefunden.

Treffen der Beauftragten in Saarlouis

Strukturen der Politik für Menschen mit Behinderungen im Saarland

Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland (LBB)

Der Landtag des Saarlandes hat mit Beschluss vom 13. November 1996 die Landesregierung aufgefordert, einen Landesbehindertenbeirat einzurichten. Die konstituierende Sitzung des Landesbehindertenbeirates fand am 15. Mai 1997 statt.

Durch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz – SBGG) vom 26.11.2003 (zuletzt geändert am 16. Juni 2019) ist die Arbeit des Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden.

Nach dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) ist es u. a. Aufgabe des Landesbehindertenbeirates:

  • den Landtag und die Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Politik von Menschen mit Behinderungen zu beraten,
  • Empfehlungen auszusprechen,
  • zu Gesetzen bzw. Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien – soweit sie die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen behandeln – Stellung zu nehmen,
  • die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbänden zu fördern.

Die Inklusion mit dem Ziel einer Normalisierung ohne Sonderlösung besitzt wichtigste Priorität in der Arbeit des Landesbeirates. Dies entspricht auch dem Grundanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention.

Der Landesbehindertenbeirat besteht derzeit aus 30 Mitglieder*innen verschiedener Verbände und Institutionen, die auf Landesebene tätig sind. Neben den Vertreter*innen von Behindertenvereinen und -verbänden, Selbsthilfeorganisationen, Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und Sozialverbänden, der Träger der Sozialversicherung, von Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmerorganisationen ist auch der/die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landesbehindertenbeirat tätig. Es wird vom Gesetz gefordert, dass der Beirat sich mehrheitlich aus Vertretern und Vertreterinnen von Organisationen und Selbsthilfegruppen der Menschen mit Behinderungen zusammensetzt.

Der/die Vorsitzende des Beirates ist laut SBGG der bzw. die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Die Arbeit des Landesbehindertenbeirats wird unterstützt durch eine Geschäftsstelle, vertreten durch den/die Geschäftsführer*in des LBB (N.N.), und Iris Bost, die unterstützend tätig ist. Die Sitzungen des LBB sind öffentlich. Wer regelmäßig zu den Sitzungen eingeladen werden möchte, kann sich an die Geschäftsstelle wenden.

(Die Kontaktdaten von Prof. Dr. Daniel Bieber und Iris Bost finden Sie weiter oben.)

Liste der Mitglieder*innen + Stellvertreter*innen des Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland (LBB)
(Liste als Download, PDF-Datei, 153 KB - barrierefrei)

 

Grafische Darstellung der Mitglieder*innen und Stellvertreter*innen
aufgeschlüsselt nach Geschlecht (m/w)

     Grafik 2023     Grafik 2022

(Vergleich 2023 und 2022)

 

Hier finden Sie die Geschäftsordnung, die der LBB in seiner Sitzung am 06.07.2021 verabschiedet hat. Bitte beachten Sie, dass die hier in 3.1 gefasste Regelung zur Neuaufnahme von Mitglieder*innen momentan noch nicht im Einklang mit gültigem Landesrecht steht. Das damalige MSGFF hat 2021 angekündigt, zeitnah eine Verordnung der Landesregierung voranzutreiben, durch die die Selbstbestimmung des LBB gestärkt wird und durch die dieser dann entsprechend der bereits beschlossenen Geschäftsordnung neue Mitglieder*innen ohne Befassung der Regierung aufnehmen kann.

Geschäftsordnung des Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland (LBB)
(Geschäftsordnung als Download, PDF-Datei, 438 KB - barrierefrei)

Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Umsetzung der Gleichstellung auf kommunaler Ebene (KBB)

Die Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen kann nur gelingen, wenn sie auch auf kommunaler Ebene angegangen wird. Hier haben Menschen mit Behinderungen ihren Lebensmittelpunkt, hier wollen sie soweit wie möglich am Leben in der Gemeinschaft teilhaben. Es muss deshalb eine der zentralen Aufgaben kommunaler Politik sein, sich den Herausforderungen der Schaffung von Barrierefreiheit zu stellen. Durch das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz von 2003 ist die Beteiligung von kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen verpflichtend. Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bestellen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik jeweils eine Person, die möglichst in der Behindertenarbeit erfahren ist. Darüber hinaus und unbeschadet von dieser Regelung können Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände zur Beratung und Unterstützung der Beauftragten noch zusätzlich kommunale Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen bilden.

Zu den Aufgaben der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen gehören insbesondere:

  • die Beratung der Gemeinden und Gemeindeverbände in allen Angelegenheiten, die behinderte Bürger betreffen, sowie
  • die Teilnahme an den Sitzungen der Vertretungsorgane der Gemeinden oder Gemeindeverbände.

Der oder die Behindertenbeauftragte soll eng und vertrauensvoll mit den Organisationen der örtlichen Behindertenselbsthilfe zusammenarbeiten.

Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen unterstützt die Arbeit der kommunalen Beauftragten und organisiert jährlich zwei Treffen als Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch.

Inzwischen haben alle 52 Städte und Gemeinden sowie alle 6 Gemeindeverbände des Saarlandes kommunale Behindertenbeauftragte berufen, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene vertreten. In zahlreichen Kommunen des Saarlandes engagieren sich schon seit vielen Jahren Behindertenbeauftragte, Beiräte, Vereine, Ehrenamtliche, aber auch Bürgermeister und Verwaltungen für die Verbesserung der Lebensbedingungen ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderungen.

Zu den kommunalen Maßnahmen im Bereich „Barrierefrei leben“ gehören viele Einzelmaßnahmen wie etwa die Absenkung von Bordsteinen, die Ausstattung von Ampeln mit akustischen Signalen für Sehbehinderte und Blinde, die Schaffung von Rampen, die Erneuerung bzw. Einrichtung von Parkplätzen für mobilitätseingeschränkte Mitbürger, aber auch der behindertengerechte Umbau von Freizeiteinrichtungen. Im Bereich „Information und Kommunikation“ werden Informationsbroschüren sowie sich um die Barrierefreiheit kommunaler Internetseiten bemüht.

Kommunale Behindertenbeauftragte im Saarland (KBB)

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