Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland (LBB)
Der Landtag des Saarlandes hat mit Beschluss vom 13. November 1996 die Landesregierung aufgefordert, einen Landesbehindertenbeirat einzurichten. Die konstituierende Sitzung des Landesbehindertenbeirates fand am 15. Mai 1997 statt.
Durch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz – SBGG) vom 26.11.2003 (zuletzt geändert am 16. Juni 2019) ist die Arbeit des Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden.
Nach dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) ist es u. a. Aufgabe des Landesbehindertenbeirates:
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den Landtag und die Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Politik von Menschen mit Behinderungen zu beraten,
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Empfehlungen auszusprechen,
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zu Gesetzen bzw. Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien – soweit sie die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen behandeln – Stellung zu nehmen,
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die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbänden zu fördern.
Die Inklusion mit dem Ziel einer Normalisierung ohne Sonderlösung besitzt wichtigste Priorität in der Arbeit des Landesbeirates. Dies entspricht auch dem Grundanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Landesbehindertenbeirat besteht derzeit aus 30 Mitglieder*innen verschiedener Verbände und Institutionen, die auf Landesebene tätig sind. Neben den Vertreter*innen von Behindertenvereinen und -verbänden, Selbsthilfeorganisationen, Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und Sozialverbänden, der Träger der Sozialversicherung, von Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmerorganisationen ist auch der/die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landesbehindertenbeirat tätig. Es wird vom Gesetz gefordert, dass der Beirat sich mehrheitlich aus Vertretern und Vertreterinnen von Organisationen und Selbsthilfegruppen der Menschen mit Behinderungen zusammensetzt.
Der/die Vorsitzende des Beirates ist laut SBGG der bzw. die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Die Arbeit des Landesbehindertenbeirats wird unterstützt durch eine Geschäftsstelle, vertreten durch den/die Geschäftsführer*in des LBB (N.N.), und Iris Bost, die unterstützend tätig ist. Die Sitzungen des LBB sind öffentlich. Wer regelmäßig zu den Sitzungen eingeladen werden möchte, kann sich an die Geschäftsstelle wenden.
(Die Kontaktdaten von Prof. Dr. Daniel Bieber und Iris Bost finden Sie weiter oben.)
Liste der Mitglieder*innen + Stellvertreter*innen des Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland (LBB)
(Liste als Download, PDF-Datei, 153 KB - barrierefrei)
Grafische Darstellung der Mitglieder*innen und Stellvertreter*innen
aufgeschlüsselt nach Geschlecht (m/w)

(Vergleich 2023 und 2022)
Hier finden Sie die Geschäftsordnung, die der LBB in seiner Sitzung am 06.07.2021 verabschiedet hat. Bitte beachten Sie, dass die hier in 3.1 gefasste Regelung zur Neuaufnahme von Mitglieder*innen momentan noch nicht im Einklang mit gültigem Landesrecht steht. Das damalige MSGFF hat 2021 angekündigt, zeitnah eine Verordnung der Landesregierung voranzutreiben, durch die die Selbstbestimmung des LBB gestärkt wird und durch die dieser dann entsprechend der bereits beschlossenen Geschäftsordnung neue Mitglieder*innen ohne Befassung der Regierung aufnehmen kann.
Geschäftsordnung des Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland (LBB)
(Geschäftsordnung als Download, PDF-Datei, 438 KB - barrierefrei)