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Der Beauftragte für Belange von Menschen mit Behinderungen

Prof. Dr. Daniel Bieber, geboren 1956 in Treysa (Hessen), wurde vom Landtag des Saarlandes am 12.2.2020 für fünf Jahre zum Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen gewählt. Er war seit 2004 Geschäftsführer und Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Saarbrücken. An der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg hat er seit 2006 eine Honorarprofessur inne. Vor seiner Zeit im Saarland war er in Frankfurt am Main (Johann Wolfgang Goethe-Universität), München
(Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung) und Berlin (VDI/VDE-IT GmbH) in der Forschung und der Forschungsförderung tätig.

Aufgaben des Beauftragten

Die Aufgaben des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestehen darin, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland voranzutreiben. Dabei ist er Ansprechpartner für alle, die aufgrund nicht ausreichend angepasster Umwelten nicht gleichberechtigt am sozialen Leben teilhaben können oder in ihrer selbstbestimmten Lebensführung eingeschränkt sind. Er berät Parlament und Regierung in den Grundsatzangelegenheiten von Menschen mit Behinderungen. Die Öffentlichkeit zu informieren über die Anliegen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen gehört ebenso zu seinen Aufgaben wie die Mitarbeit in regionalen und überregionalen Gremien und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Akteuren in der Großregion. Auch der Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen für Frauen mit Behinderungen ist ihm ein Anliegen. 

Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen nimmt eine zentrale, unabhängige und beratende Stellung beim Saarländischen Landtag ein.

Prof. Dr. Daniel Bieber

Prof. Dr. Daniel Bieber

Prof. Dr. Daniel Bieber
Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder Straße 7
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (0) 681-5002-545
Fax:  +49 (0) 681-5002-333 545
E-Mail:   E-Mail anzeigen
Website:  http://www.landtag-saar.de

Stefan Thome
Geschäftsführer des Landesbehindertenbeirats
Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder Straße 7
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (0) 681-5002-547
E-Mail:   E-Mail anzeigen
Website:  http://www.landtag-saar.de

Koordination des Büros

Iris Bost
Telefon: +49 (0) 681-5002-546
E-Mail:   E-Mail anzeigen
Team-Mail: E-Mail anzeigen

Gesetz Nr. 1541 zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland
vom 26. November 2003
(Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz - SBGG)

Zum 15.12.2022 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Gesetz als PDF-Datei (96 KB)

Das neue Saarländische Behinderten - Gleichstellungs-Gesetz (SBGG)
in leichter Sprache

lt. Amtsblatt vom 5. September 2019

Gesetz als PDF-Datei in leichter Sprache (12.934 KB)

Anstehende Termine

Einladung zu  z w e i  Veranstaltungen für die kommunalen Behindertenbeauftragten (KBB)

am  F r e i t a g ,  2 1 .  A p r i l  2 0 2 3
(1) von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
In Kooperation mit dem Saarländischen Verkehrsministerium eine Schulung zum barrierefreien Umbau von Bushaltestellen
(Vgl. Schreiben vom Verkehrsministerium vom 5.07.2022)

Derzeit wird ein Leitfaden mit baulichen Empfehlungen für barrierefreie Bushaltestellen entwickelt, der technische Hinweise unter Beachtung der saarländischen räumlichen und fahrzeugtechnischen Rahmenbedingungen enthält.

Folgende Themen werden im Rahmen der
Schulung vertieft:

1. Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV im Saarland

a. Gesetzlicher Rahmen
b. Definition
c. Hinweise zu Ausnahmen

2. Grundsätzliche Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung

3. Bauliche Standards für barrierefreie Bushaltestellen

a. Haltestellenform
b. Mindeststandards
c. Erweiterte Standards

4. Barrierefreie Zuwegung und Querungsstellen

 

(2) von 11:15 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
Im Anschluss findet ein gemeinsamer Austausch der Kommunalen Beauftragten mit dem Landesbeauftragten statt.

Hierzu wird folgende Tagesordnung vorgeschlagen:

1. Änderungen des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetztes im Hinblick auf die Rolle der kommunalen Beauftragten

2. Wahl eines Vertreters oder einer Vertreterin und eines Stellvertreters oder Stellvertreterin der kommunalen Beauftragten zur Entsendung in den Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen

3. Verschiedenes


Beide Veranstaltungen finden im:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, in Raum 03 (barrierefrei), Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
statt.

Die Einladung zu den Veranstaltungen zum Downloaden finden Sie hier:
EINLADUNG als PDF - Dokument (467 KB - barrierefrei)

Um rechtzeitige Antwort wird gebeten.
Bitte per Mail an: E-Mail anzeigen oder
telefonisch unter: 0681 / 5002-546

Sitzung des Landesbehindertenbeirates (LBB)
A C H T U N G  -   Dieser Termin entfällt  -   Der neue Termin wird Ihnen zeitnah bekannt gegeben.  

am Donnerstag, 23. März 2023, ab 09:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr,
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie,
Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken

Laden Sie sich hier die dazugehörige Tagesordnung als PDF-Dokument herunter:
Tagesordnung des LBB (125 KB, barrierefrei)

Pressemitteilungen

Inklusive Bildung stärken!

Behindertenbeauftragte sind alarmiert: Kaum Rückgang bei der Zahl der Förderschulen

Zum morgigen Internationalen Tag der Menschenrechte fordern die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in einem heute veröffentlichten Papier dazu auf, die inklusive schulische Bildung zu stärken. Sie verweisen auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit 2009 in Deutschland im Range eines Bundesgesetzes gilt. Daraus folgt, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf diskriminierungsfreie inklusive Beschulung haben.

Aktuelle Zahlen der Kultusministerkonferenz (KMK) zeigen jedoch, dass das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland noch immer nicht flächendeckend gewährt wird: Zwar besuchten von den 582.400 Schüler*innen, die im Jahr 2020 sonderpädagogisch gefördert wurden, rd. 56% eine Förderschule und rd. 44% eine allgemeine Schule. Der Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischer Förderung bezogen auf alle Schüler*innen ist in den letzten Jahren jedoch insgesamt gestiegen. Das führt dazu, dass der Anteil der Schüler*innen, die eine Förderschule besuchen, seit Ratifizierung der UN-BRK kaum abgenommen hat: Sie lag im Jahr 2020 bei 4,3 Prozent.

Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung: „Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht, das Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Teilhabe, Bildungs- und Aufstiegschancen ermöglicht. Im Jahr 2020 verließen mehr als 70 Prozent der Jugendlichen, die eine Förderschule besuchten, die Schule ohne Hauptschulabschluss. Mit ihrem Zögern beim Abbau der Förderschulen vergeuden viele Bundesländer Talente und Fachkräftepotenzial. In Zeiten akuten Fachkräftemangels können wir uns das auch volkswirtschaftlich nicht mehr leisten.“

Christian Walbrach, Behindertenbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt: „Artikel 24 der UN-BRK verpflichtet Deutschland dazu, ein inklusives Schulsystem sicherzustellen. Von der Erfüllung dieser Pflicht sind wir in mehreren Bundesländern jedoch weit entfernt. Leider müssen wir im Gegenteil eine nahezu ungezügelte Ausweitung von Sondersystemen und sonderpädagogischen Förderbedarfen beobachten. Das ist aus meiner Sicht eine Sackgasse, die Ohnmacht, Ignoranz, Unkenntnis, oder auch Überforderung offenbart. Ich befürchte, ein Grund dafür ist auch der fehlende, krisenfeste bildungspolitische Wille. Wir müssen gemeinsam aufpassen, dass das Schulsystem auch angesichts der schwierigen Personalversorgung nicht vor Überlastung zusammenbricht. Die allgemeinen Schulen müssen wieder stärker in die Lage versetzt werden, ihrem Förderauftrag entsprechen zu können. Neben bedarfsgerechten materiell-technischen Ressourcen benötigen wir unter anderem eine stabile sonderpädagogische Grundversorgung der allgemeinen Schulen. Darüber hinaus muss man auch über gezielte Veränderungen des Schulsystems sprechen.“

Im Einzelnen sind aus Sicht der Beauftragten folgende Schritte für eine erfolgreiche Transformation erforderlich:

1. Hochwertige inklusive Bildung gewährleisten
2. Transformation zügig und strukturiert voranbringen
3. Unabhängige Förderdiagnostik, individuelle Förderplanung, erforderliche Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel gewähren
4. Inklusive Schulen mit qualifiziertem Personal bedarfsgerecht ausstatten
5. Bauliche, technische und digitale Barrierefreiheit gewährleisten

Das Positionspapier finden Sie als Download hier:
Forderungspapier als PDF-Datei zum herunterladen (985 KB - barrierefrei)

Berlin, den 09. Dezember 2022

64. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
++ Gemeinsame Erklärung verabschiedet
Thema: Inklusiver Arbeitsmarkt

Zum Abschluss ihres 64. Treffens am 3. und 4. November haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern heute in ihrer „Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030“ Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt gestellt und Wege dorthin aufgezeigt. Die Beauftragten sind der Auffassung, dass es verstärkter Anstrengungen, Impulse und Instrumente für die Erreichung eines inklusiven Arbeitsmarktes bedarf.

Jürgen Dusel dazu: „1,3 Millionen schwerbehinderte Menschen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sie machen jeden Tag einen guten Job. Es ist ein Vorurteil, dass Menschen mit Behinderungen nicht leistungsfähig sind, ich bin der festen Überzeugung:
" Es gibt keinen einzigen Arbeitsplatz, der nicht von einem Menschen mit Behinderung gut ausgefüllt werden kann - wenn die Rahmenbedingungen stimmen.


Dusel
weiter: „Um Wege in eine gute Beschäftigung zu ermöglichen, müssen sowohl der Gesetzgeber als auch die Arbeitsverwaltung im Blick haben, dass Menschen mit Behinderungen zunächst einen Anspruch auf Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Darüber hinaus muss sich die Situation für Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten deutlich verbessern. Deswegen ist es gut, dass die Bundesregierung beispielsweise das Entgeltsystem reformieren will - das ist längst überfällig. Weitere Maßnahmen haben wir gestern und heute in Erfurt diskutiert.

Joachim Leibiger
, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen des Freistaats Thüringen, wies auf jahrelange Debatten über die Zukunft der Werkstätten mit Behinderung hin. Es sei „Zeit, mutige Schritte zu gehen, die die Menschen mitnehmen und gleichzeitig zu mehr Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt führen. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollten sich weiterentwickeln. Den Inklusionsbetrieben könnte zukünftig eine zentralere Rolle zukommen. Es muss die Vision eines inklusiven Arbeitsmarktes 2030 verfolgt werden“, so der Landesbeauftragte.

An der Tagung nahmen zudem hochrangige Gäste teil: neben dem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow auch die Präsidentin des Thüringer Landtags Birgit Pommer. Zahlreiche Fachvorträge rundeten das Programm ab.

Die Forderungen der Erfurter Erklärung beziehen sich auf drei Bereiche:
• Werkstätten für behinderte Menschen
• Inklusionsbetriebe
• Inklusives Arbeits- und Sozialrecht

Gruppenfoto Treffen der Bund- und Länderbeauftragten in Erfurt

Erfurter Erklärung vom 4. November 2022: Für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030 (Alltagssprache):
Gemeinsame Erklärung als PDF-Datei (barrierefrei ⁄ barrierearm - 958KB)

Strukturen der Politik für Menschen mit Behinderungen im Saarland

Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland (LBB)

Der Landtag des Saarlandes hat mit Beschluss vom 13. November 1996 die Landesregierung aufgefordert, einen Landesbehindertenbeirat einzurichten. Die konstituierende Sitzung des Landesbehindertenbeirates fand am 15. Mai 1997 statt.

Durch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz – SBGG) vom 26.11.2003 (zuletzt geändert am 16. Juni 2019) ist die Arbeit des Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden.

Nach dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) ist es u. a. Aufgabe des Landesbehindertenbeirates:

  • den Landtag und die Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Politik von Menschen mit Behinderungen zu beraten,
  • Empfehlungen auszusprechen,
  • zu Gesetzen bzw. Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien – soweit sie die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen behandeln – Stellung zu nehmen,
  • die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbänden zu fördern.

Die Inklusion mit dem Ziel einer Normalisierung ohne Sonderlösung besitzt wichtigste Priorität in der Arbeit des Landesbeirates. Dies entspricht auch dem Grundanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention.

Der Landesbehindertenbeirat besteht derzeit aus 30 Mitgliedern verschiedener Verbände und Institutionen, die auf Landesebene tätig sind. Neben den Vertretern von Behindertenvereinen und -verbänden, Selbsthilfeorganisationen, Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und Sozialverbänden, der Träger der Sozialversicherung, von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen ist auch der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landesbehindertenbeirat tätig. Es wird vom Gesetz gefordert, dass der Beirat sich mehrheitlich aus Vertretern und Vertreterinnen von Organisationen und Selbsthilfegruppen der Menschen mit Behinderungen zusammensetzt.

Der Vorsitzende des Beirates ist laut SBGG die bzw. der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Die Arbeit des Landesbehindertenbeirats wird unterstützt durch eine Geschäftsstelle, derzeit vertreten durch den Geschäftsführer des LBB, Stefan Thome, und Iris Bost, die unterstützend tätig ist. Die Sitzungen des LBB sind öffentlich. Wer regelmäßig zu den Sitzungen eingeladen werden möchte, kann sich an die Geschäftsstelle wenden.

(Die Kontaktdaten von Prof. Dr. Daniel Bieber, Stefan Thome und Iris Bost finden Sie weiter oben.)

Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Umsetzung der Gleichstellung auf kommunaler Ebene (KBB)

Die Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen kann nur gelingen, wenn sie auch auf kommunaler Ebene angegangen wird. Hier haben Menschen mit Behinderungen ihren Lebensmittelpunkt, hier wollen sie soweit wie möglich am Leben in der Gemeinschaft teilhaben. Es muss deshalb eine der zentralen Aufgaben kommunaler Politik sein, sich den Herausforderungen der Schaffung von Barrierefreiheit zu stellen. Durch das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz von 2003 ist die Beteiligung von kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen verpflichtend. Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bestellen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik jeweils eine Person, die möglichst in der Behindertenarbeit erfahren ist. Darüber hinaus und unbeschadet von dieser Regelung können Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände zur Beratung und Unterstützung der Beauftragten noch zusätzlich kommunale Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen bilden.

Zu den Aufgaben der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen gehören insbesondere:

  • die Beratung der Gemeinden und Gemeindeverbände in allen Angelegenheiten, die behinderte Bürger betreffen, sowie
  • die Teilnahme an den Sitzungen der Vertretungsorgane der Gemeinden oder Gemeindeverbände.

Der oder die Behindertenbeauftragte soll eng und vertrauensvoll mit den Organisationen der örtlichen Behindertenselbsthilfe zusammenarbeiten.

Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen unterstützt die Arbeit der kommunalen Beauftragten und organisiert jährlich zwei Treffen als Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch.

Inzwischen haben alle 52 Städte und Gemeinden sowie alle 6 Gemeindeverbände des Saarlandes kommunale Behindertenbeauftragte berufen, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene vertreten. In zahlreichen Kommunen des Saarlandes engagieren sich schon seit vielen Jahren Behindertenbeauftragte, Beiräte, Vereine, Ehrenamtliche, aber auch Bürgermeister und Verwaltungen für die Verbesserung der Lebensbedingungen ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderungen.

Zu den kommunalen Maßnahmen im Bereich „Barrierefrei leben“ gehören viele Einzelmaßnahmen wie etwa die Absenkung von Bordsteinen, die Ausstattung von Ampeln mit akustischen Signalen für Sehbehinderte und Blinde, die Schaffung von Rampen, die Erneuerung bzw. Einrichtung von Parkplätzen für mobilitätseingeschränkte Mitbürger, aber auch der behindertengerechte Umbau von Freizeiteinrichtungen. Im Bereich „Information und Kommunikation“ werden Informationsbroschüren sowie sich um die Barrierefreiheit kommunaler Internetseiten bemüht.

Kommunale Behindertenbeauftragte im Saarland (KBB)

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