Bühne 1

Der Landtag des Saarlandes

Suchen Created with Sketch.

SUCHEN

Suchen Created with Sketch.
Nur im Titel suchen
Suchbereich
Drucksache
Plenarprotokoll
Gesetze
Webseite
Öffentliche Anhörungen
Vorgänge
Erscheinungszeitraum
Wahlperiode
14 (2009-2012)
15 (2012-2017)
16 (2017-2022)
17 (2022-heute)
Sortierung
Sortieren
FILTER OPTIONEN ANZEIGEN
FILTER OPTIONEN VERBERGEN

Der Landtag des Saarlandes​

Eine lebendige Demokratie lebt vom Wettstreit politischer Ideen. Wichtigster Austragungsort dieses Wettstreites um Argumente und Mehrheiten ist das Parlament. Im 16. Landtag des Saarlandes wird diese demokratische Auseinandersetzung von vier Fraktionen bestritten. Vier Fraktionen, die jeweils gewichtige Teile der saarländischen Bevölkerung repräsentieren.

Erfahren Se auf den folgenden Seiten mehr über die Aufgaben des Parlaments, seine Ausschüsse und die Landtagswahlen.

Aufbau der Demokratie an der Saar

Am 15. September 1946 fanden die ersten freien Wahlen der Gemeinderäte statt. Am 8. Oktober 1946 setzte der Zonenbefehlshaber eine "Vorläufige Verwaltungskommission für das Saarland" an die Stelle des "Regierungspräsidiums Saar". Am 23. Mai 1947 wurde eine Verfassungskommission mit Mitgliedern aller zugelassener Parteien eingesetzt. Zu Beginn der 50er Jahre entwickelte sich die Saarfrage zunehmend zu einer Belastung in den deutsch-französischen Beziehungen. Am 23. Oktober 1954 unterzeichneten deshalb der französische Ministerpräsident Mendes-France und Bundeskanzler Adenauer im Rahmen der Pariser Verträge auch das deutsch-französische Saarabkommen mit detaillierten Festlegungen zum Europäischen Statut für das Saarland. Am 8. Juli 1955 verabschiedete der Landtag in Dritter Lesung das Gesetz zur Durchführung der Volksbefragung über das europäische Statut. Bundeskanzler Adenauer empfahl am 2. September auf einer Veranstaltung in Bochum der saarländischen Bevölkerung die Annahme des Statuts. Am 23. Oktober 1955 lehnte die saarländische Bevölkerung das Statut mit 67,7 % der abgegebenen Stimmen ab und Ministerpräsident Hoffmann trat zurück. Frankreich erklärte sich nun bereit, mit der Bundesregierung über die endgültige Lösung der Saarfrage zu verhandeln. Im Saarvertrag vom 27. Oktober 1956 kamen Deutschland und Frankreich zu einer Einigung. Sie sah die Einbeziehung des Saarlandes in den "Anwendungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 1. Januar 1957 an" vor. Die währungs- und zollpolitische Einbeziehung sollte nach einer Übergangszeit von höchstens drei Jahren (Tag X = Vollzug am 5. Juli 1959) erfolgen.

Stage 2