Es gilt das gesprochene Wort
Die Fraktionen haben mich gebeten, den vorliegenden Gesetzentwurf einzubringen.
Ich mache das sehr gerne.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Bei diesem Saarländischen COVID-19-Maßnahmengesetz handelt es sich um einen Vorschlag aller vier Fraktionen. Wir haben diesen Gesetzentwurf in den letzten Wochen gemeinsam erarbeitet.
Acht Monate haben wir nun Erfahrung im Umgang mit dem Virus. Die Maßnahmen zu seiner Bekämpfung verlangen den Bürgerinnen und Bürgern viel ab, manchen sogar sehr viel. Sie schränken Freiheitsrechte ein, sie treffen Betriebe, sie treffen die Kultur. Und sie beschränken uns in unserem menschlichen Miteinander.
Diese Pandemie ist für uns alle eine Bewährungsprobe: medizinisch, ökonomisch, gesellschaftlich. Aber auch eine Bewährungsprobe für unsere parlamentarische Demokratie. Die Maßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierungen haben in der Bevölkerung breiten Rückhalt. Wir wollen, dass das so bleibt: Parlament und Regierung haben dafür eine gemeinsame Verantwortung. (Jeder in seinem Bereich.)
Seit März haben wir in jeder Plenardebatte über die Corona-Krise debattiert. Vor allem über den Gesundheitsausschuss ist das Parlament eng beteiligt: Die Regierung informiert hier regelmäßig zur aktuellen Lage. Der Ausschuss hat die Maßnahmen der Landesregierung begleitet, aber auch kontrolliert. Wir als Parlament fühlen uns von der Landesregierung gut informiert.
Die Landtagsfraktionen sind trotzdem überzeugt: Wir müssen (verfassungsrechtlich) noch einen Schritt weitergehen: Warum?
Weil Parlamente bei der Einschränkung von Grundrechten eine besondere Verantwortung haben: Je intensiver Grundrechtseingriffe sind, je länger sie andauern, umso mehr muss das Parlament selbst handeln.
Bislang wird § 28 (Bundes-) Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage für die Corona-Verordnungen der Landesregierungen herangezogen. Hier ist - in allgemeiner Form - geregelt, dass die Landesregierungen die „notwendigen Schutzmaßnahmen“ zur Bekämpfung der Pandemie treffen können.
Zu Beginn der Pandemie war diese allgemeine Regelung ausreichend. Die teils erheblichen Grundrechtseinschränkungen dauern nunmehr acht Monate. Zwischenzeitlich mehren sich Gerichtsentscheidungen, die eine konkretere gesetzliche Regelung erwarten.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat diese Frage ganz explizit aufgeworfen. (Beispielsweise Eingriffe in die Glaubens- und Religionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Fortbewegungsfreiheit, die Freizügigkeit oder die Berufsfreiheit.)
In seinem Beschluss vom 28. August führt er aus, der Vorbehalt des Gesetzes verlange – ich zitiere – „im Hinblick auf Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot, dass der Gesetzgeber in grundlegenden normativen Bereichen alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen hat (…).“
Und ich zitiere weiter: „Je länger grundrechtliche Belastungen von Bürgerinnen und Bürgern (…) andauern, desto wichtiger wird es (…), die Regelung ihrer Grundlagen und Grenzen dem (…) originär verantwortlichen parlamentarischen Gesetzgeber zu überlassen.“ – Zitatende.
Diese Rechtsprechung unseres Verfassungsgerichtshofes ist deutlich. Deshalb ist es aus Sicht aller vier Fraktionen angezeigt, dass der Landtag die gesetzliche Grundlage für die erheblichen Grundrechtseingriffe verstärkt. Wir wollen die Beschränkungen, die wir den Bürgerinnen und Bürgern abverlangen, verfassungsrechtlich absichern.
Der Grundsatz der konkurrierenden Gesetzgebung im Infektionsschutzgesetz steht einer landesgesetzlichen Regelung nicht entgegen: Der Bundestag hat es den Ländern im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich erlaubt, selbst Rechtsetzung zu betreiben, entweder per Verordnung der Landesregierungen oder per Parlamentsgesetz gemäß Artikel 80 Absatz 4 Grundgesetz.
Das neue Landesgesetz bedeutet nicht, dass wir der Landesregierung misstrauen, im Gegenteil. Wir werden nicht jeden einzelnen Eingriff, jedes einzelne Detail künftig selbst regeln. Weil Entscheidungen oft schnell und flexibel getroffen werden müssen.
Entscheidend ist, und das ist wichtig: Wir, das Parlament/ der Gesetzgeber, wir wollen heute präziser als bisher im § 28 (Bundes-) Infektionsschutzgesetz regeln, welche Maßnahmen die Exekutive verordnen darf. Wir setzen Leitplanken.
Es geht darum, das (Bundes-) Infektionsschutzgesetz („notwendigen Schutzmaßnahmen“) zu konkretisieren. Das neue Landesgesetz macht die Maßnahmen der Landesregierung rechtssicherer.
Außerdem erhöhen wir damit die demokratische Legitimation: Ein parlamentarischer Prozess nimmt Menschen mit, auch die, die dagegen sind. Er schafft Transparenz. Er stärkt die Demokratie.
Ich fasse zusammen:
Landtag und Landesregierung arbeiten eng zusammen; jeder in seinem Verantwortungsbereich. Der Landtag setzt Leitplanken. Die Landesregierung behält Handlungsspielraum und Flexibilität.
Wir konkretisieren und stabilisieren den gesetzlichen Rahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Und: Mit dem neuen Landesgesetz stärken wir deren demokratische Legitimation.
Ich bitte Sie um Annahme des Gesetzentwurfs in erster Lesung und Überweisung an den Ausschuss für Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung (VR).
Ich danke Ihnen.