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Stellenausschreibung des Landtages des Saarlandes vom 15.03.2023

15.03.2023

Beim Landtag des Saarlandes ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle

einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters
für die Erstellung von barrierefreier Dokumente (m/w/d)

 

zu besetzen. Eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 oder eine vergleichbare Stelle der Entgeltgruppe E 12 TV-L steht zur Verfügung. Soweit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Unterstützung der texterzeugenden Stellen in der Landtagsverwaltung bei der Erstellung barrierefreier Dokumente (Word und PDF)
  • Beratung und Unterstützung der Anwender bei der Erstellung von Word-Dokumenten, die für die Erzielung barrierefreier PDFs optimiert sind
  • Prüfung von PDF-Dokumenten auf Barrierefreiheit
  • Nachbearbeitung der PDFs zur Erreichung der Barrierefreiheit
  • Fehlerbehebung/Troubleshooting
  • Pflege/Wartung der Software zur PDF-Erzeugung und Barrierefreiheitsprüfung

Es sind Kenntnisse auf den folgenden Gebieten erforderlich:

  • Erfordernisse barrierefreier Textgestaltung allgemein
  • Erstellung barrierefreier Texte in MS Word
  • Erstellung von Alternativtexten für Bilder in MS Word
  • Semantische Strukturierung von Word-Dokumenten in Bezug auf Barrierefreiheit
  • Export von Word-Dokumenten in barrierefreie PDFs, Leistungsfähigkeit der verschiedenen auf dem Markt befindliche Programme in Bezug auf Barrierefreiheit
  • Tag-Struktur in PDF-Dokumenten und deren Bearbeitung
  • Behebung von Barrierefreiheitsfehlern in PDF-Dokumenten

Zur Bewältigung des Aufgabenbereichs wird ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Bachelor) vorausgesetzt.

Darüber hinaus sind zur Bewältigung der Arbeit von Vorteil:

  • Fortbildungsbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Flexibilität
  • Selbstorganisationsfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • Interesse an der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit von Dokumenten
  • Rechtskenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung zu richten an den

Landtag des Saarlandes
Referat II.1 – Personal, Haushalt und Organisation
Franz-Josef-Röder-Straße 7
66119 Saarbrücken

Für Auskünfte jeglicher Art steht Ihnen
Herr Michael Dietz (Tel. 0681 5002-327, E-Mail: E-Mail anzeigen)
und für verfahrensrechtliche Fragen
Frau Mara Ritz (Tel. 0681 5002-363, E-Mail: E-Mail anzeigen)
zur Verfügung.

Die Bewerbungsunterlagen werden innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend gemacht wird. Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen und Schnellheftern sollte daher verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei gleichzeitiger Einsendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlags möglich. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

Die Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO können der Homepage des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland unter https://www.datenschutz.saarland.de/, Bereich „Über uns – Stellenausschreibungen“ entnommen werden oder in Papierform beim Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken angefordert werden.

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