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Stellenausschreibung des Landtages des Saarlandes vom 03. Januar 2022

03.01.2022

Beim Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

der/des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (m/w/d)

zu besetzen. Es handelt sich um ein Wahlbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren in der Besoldungsgruppe B3 Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG).

Die/Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit leitet das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland mit derzeit 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie/er ist zuständig für die Wahrnehmung der Aufsicht über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Saarland. Darüber hinaus unterstützt sie/er Bürgerinnen und Bürger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz.

Die/Der Landesbeauftragte beobachtet die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie und ihre Auswirkungen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Auch nimmt sie/er am Austausch mit verschiedenen national und international für den Datenschutz und Informationszugang zuständigen Stellen teil.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben.

Umfassende Qualifikation und in der Praxis erworbene herausragende Kenntnisse im Recht des Datenschutzes der Europäischen Union, des Bundes und des Saarlandes und der Informationsfreiheit sind ebenso Voraussetzung wie vertiefte Führungserfahrungen.

Für die Durchführung der Aufgaben werden Engagement, Eigeninitiative, Führungskompetenz, Kommunikations- sowie Teamfähigkeit vorausgesetzt.

Die gegenwärtige Amtsinhaberin wird sich voraussichtlich erneut bewerben.

Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung zu richten an den

Landtag des Saarlandes
Landtagsdirektor Dr. Christof Zeyer
Franz-Josef-Röder-Straße 7
66119 Saarbrücken

Für Auskünfte zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen die Leiterin der Personalabteilung, Frau Dr. Özfirat (Telefon: 0681/5002 358;
E-Mail: E-Mail anzeigen ), zur Verfügung.

Die Bewerbungsunterlagen werden innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend gemacht wird. Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen und Schnellheftern sollte daher verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei gleichzeitiger Einsendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlags möglich.

Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

Die Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO können der Homepage des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland unter https://www.datenschutz.saarland.de/, Bereich „Über uns – Stellenausschreibungen“, entnommen werden oder in Papierform beim Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken, angefordert werden.

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