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Stellenausschreibung des Landtages des Saarlandes Unabhängiges Datenschutzzentrum vom 16.02.2023

15.02.2023

Bei der Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit - Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle

einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für Verwaltungsaufgaben (m/w/d)

der Entgeltgruppe E 6 TV-L zu besetzen.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen im Saarland. Hierbei unterstützt sie die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte, berät und kontrolliert Daten verarbeitende Stellen und sanktioniert datenschutzrechtliche Verstöße. Darüber hinaus unterstützt sie Bürgerinnen und Bürger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Zentrale Kommunikationsdienste (elektronische und postalische Korrespondenz, Telefondienst)
  • Terminkoordination
  • Vorbereitung von und Protokollführung bei dienstlichen Besprechungen
  • Verwaltung und Beschaffung von Geschäfts-/Sachbedarf, Büromaterial, Vordrucken und sonstigen Verbrauchsmaterialien
  • Rechnungsbearbeitung
  • Administrative Begleitung der Schulworkshops

Anforderungsprofil:

  • abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, Absolvieren des Angestelltenlehrgang I oder abgeschlossene Ausbildung zum/zur Fachangestellten im Rechtswesen der freien Berufe
  • selbständige, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Bereitschaft zur erweiterten Sicherheitsüberprüfung

Erwartet wird die grundsätzliche Bereitschaft zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SSÜG), die zum Umgang mit Verschlusssachen berechtigt. Ob und zu welchem Zeitpunkt eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wird, hängt von der auszuübenden Tätigkeit ab und wird daher evtl. erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung zu richten an den

Landtag des Saarlandes
Referat II.1 – Personal, Haushalt und Organisation
Franz-Josef-Röder-Straße 7
66119 Saarbrücken

Für Auskünfte jeglicher Art steht Ihnen bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Frau Evelyn Zahler (Tel. 0681/94781-0, E-Mail: E-Mail anzeigen)
und für verfahrensrechtliche Fragen
Herr Michael Dietz (Tel.: 0681/5002-327, E-Mail anzeigen) zur Verfügung.

Die Bewerbungsunterlagen werden innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend gemacht wird. Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen und Schnellheftern sollte daher verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei gleichzeitiger Einsendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlags möglich. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

Die Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO können der Homepage des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland unter https://www.datenschutz.saarland.de/, Bereich „Über uns – Stellenausschreibungen“ entnommen werden oder in Papierform beim Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken angefordert werden.

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