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Stellenausschreibung des Landtages des Saarlandes

23.06.2022

Bei der Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit - Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Stelle

einer Volljuristin/eines Volljuristen (m/w/d)

der Entgeltgruppe E 13 TV-L zu besetzen.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen im Saarland. Hierbei unterstützt sie die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte, berät und kontrolliert Daten verarbeitende Stellen und sanktioniert datenschutzrechtliche Verstöße. Darüber hinaus unterstützt sie Bürgerinnen und Bürger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • rechtliche Bewertung der Datenverarbeitung durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen
  • Beratung öffentlicher und nicht öffentlicher Stellen in Fragen des Datenschutzes
  • Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern
  • Durchführung datenschutzrechtlicher Prüfungen
  • Stellungnahmen zu Gesetzes- und sonstigen Rechtssetzungsvorhaben
  • Koordinierung der Zusammenarbeit mit den deutschen und europäischen Datenschutzbehörden
  • Teilnahme an nationalen und ggf. europäischen Arbeitsgremiensitzungen, verbunden mit ein- oder mehrtägigen Dienstreisen

Zur Bewältigung der Aufgaben wird vorausgesetzt:

  • Abschluss der beiden juristischen Staatsexamina mit jeweils einer Prüfungsnote von mindestens 6,5 Punkten oder in der zweiten juristischen Staatsprüfung eine Prüfungsnote von mindestens 8,0 Punkten
  • gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau B2)
  • sehr gute Auffassungsgabe
  • hohe Motivation sowie Leistungs- und Einsatzbereitschaft
  • Fähigkeit, die erarbeiteten Ergebnisse verständlich zu präsentieren
  • Teamfähigkeit

Rechtskenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts sowie Kenntnisse im Bereich der Informationstechnologie sind von Vorteil.

Die Stelle ist grundsätzlich zunächst bis zum 30. September 2023 befristet. Es besteht aber die Absicht, die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für eine unbefristete Beschäftigung zu schaffen. Im Falle des Vorliegens der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist im Falle der Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis auch eine Umwandlung in ein Beamtenverhältnis möglich.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.

Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SSÜG) zu unterziehen.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung zu richten an den

Landtag des Saarlandes
Referat II.1 – Personal, Haushalt und Organisation
Franz-Josef-Röder-Straße 7
66119 Saarbrücken

Für Auskünfte jeglicher Art steht Ihnen die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Frau Monika Grethel
(Tel.:  06 81 / 9 47 81 - 0, E-Mail: E-Mail anzeigen)
und für verfahrensrechtliche Fragen
Herr Michael Dietz
(Tel.: 06 81 / 50 02 - 3 27, E-Mail: E-Mail anzeigen)
zur Verfügung.

Die Bewerbungsunterlagen werden innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend gemacht wird. Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen und Schnellheftern sollte daher verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei gleichzeitiger Einsendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlags möglich. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

Die Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 DSGVO können der Homepage des
Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland unter https://www.datenschutz.saarland.de/ Bereich „Über uns - Stellenausschreibungen", entnommen werden oder in Papierform beim
Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken, angefordert werden.

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