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Rede des Landtagspräsidenten Stephan Toscani anlässlich der Begrüßung zur Plenarsitzung am 13. Mai 2020 in der Congresshalle

15.05.2020

Begrüßung Plenum 13. Mai 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich eröffne unsere heutige Plenarsitzung und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen.

Besonderer Tagungsort

Normalerweise tagen wir im Landtagsgebäude. Heute kommen wir in der Congresshalle zusammen.
Alle Fraktionen haben Wert daraufgelegt, dass wir in Vollbesetzung mit allen 51 Abgeordneten tagen.
Hier haben wir einen Ort gefunden, wo dies möglich ist, weil wir die notwendigen Abstände einhalten können.

Parlamentsarbeit in Krisenzeiten

Bereits in unserer letzten Plenarsitzung im März, da stand die Corona- Pandemie im Mittelpunkt.
In den Wochen danach hat der Landtagsausschuss für Gesundheit und Soziales alle Themen im Zusammenhang mit der Corona-Krise behandelt. Der Ausschuss hat die Maßnahmen der Landesregierung begleitet, aber auch kontrolliert.
Seit Ende der Osterferien tagen alle Landtagsausschüsse wieder turnusgemäß.
Der Landtag ist auch in Krisenzeiten handlungsfähig.
Das Parlament als Herz der Demokratie steht niemals still.

Gewaltenteilung funktioniert

Krisen sind Zeiten der Exekutive.
Bundesregierung und Landesregierungen – auch unsere Landesregierung – haben schnell und entschlossen gehandelt, um eine unkontrollierte Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Mit Erfolg.
Das war nur möglich, indem viele Grundrechte eingeschränkt wurden. Darunter auch Grundrechte, von denen die Demokratie lebt, wie die Versammlungsfreiheit.
In solchen Situationen kommt es besonders darauf an, dass der Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung eingehalten wird.
Deshalb betone ich:
Die Grundrechtseinschränkungen haben die notwendige parlamentarische Legitimation– und zwar durch ein Gesetz des Bundestages und Bundesrates, das Infektionsschutzgesetz.
Klar ist aber auch:
Je länger tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen andauern, desto mehr bedürfen sie einer Rechtfertigung. Nur so finden sie Akzeptanz in der Bevölkerung.
Darum habe ich angeregt, dass wir uns darüber Gedanken machen, wie in Krisenzeiten eine stärkere parlamentarische Verlaufskontrolle und damit eine stärkere Legitimation aussehen könnte.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat zur Legitimation von Grundrechtseingriffen in Krisenzeiten seinerseits wichtige Aussagen getroffen. Der Beschluss unseres Verfassungsgerichtshofes hat auch bundesweit viel Beachtung gefunden.
Ein weiterer Beleg dafür, dass die Gewaltenteilung auch in Krisenzeiten funktioniert.

Dank

Im Mittelpunkt unserer heutigen Sitzung steht der Umgang mit dem Coronavirus.
Unsere Gedanken sind in dieser Stunde bei den Menschen, die durch das Virus ihr Leben verloren haben.
Wir denken an die Menschen, die durch die Krise Einkommen verloren haben oder von Existenzangst geplagt sind.
Und uns ist bewusst, dass viele Familien durch die häusliche Betreuung, außergewöhnlichen Belastungen erfahren.
Vor allem möchten wir an dieser Stelle „Danke“ sagen:
den Ärztinnen und Ärzten, den Pflegekräften und den Mitarbeitern in den Gesundheitsbehörden, die seit Wochen täglich bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit arbeiten.
Unser Dank gebührt (insgesamt) all denjenigen, die tagtäglich in dieser Krise unsere Gesellschaft am Laufen halten.

(Stand 12.05.2020, 18:00 Uhr)

Stage 2