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Lobbyregister startet

05.05.2023

Mit Beginn des Monats Mai können sich Verbände in das vom Landtag beschlossene Lobbyregister eintragen. „Das Lobbyregister schafft mehr Transparenz und stärkt das Vertrauen in die parlamentarische Arbeit“, so Landtagspräsidentin Heike Becker.

Im Lobbyregister werden Verbände registriert, die Interessen gegenüber dem Landtag und der Landesregierung vertreten. Die Aufnahme in das Lobbyregister ist so einfach wie möglich ausgestaltet. Auf der Internetseite des Landtages werden Informationen und ein Meldeformular bereitgestellt. Im Meldeformular werden Angaben zum jeweiligen Verband erfasst. Das Formular ist zu unterzeichnen und mit der Satzung des Verbands entweder per Post an die Landtagsverwaltung oder an das Postfach E-Mail anzeigen zu übersenden.

Das Lobbyregister wird auf der Internetseite des Landtages in ständig aktualisierter Form und jährlich im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht. Die Eintragung in das Lobbyregister ist die Voraussetzung für die Anhörung von Interessenverbänden in den Ausschüssen des Landtags. 

Hintergrund

Der Landtag des Saarlandes hatte am 15. März 2023 die Einführung des Lobbyregisters beschlossen. Hierzu wurden in der Geschäftsordnung des Landtages in der Anlage 5 die entsprechenden Regelungen ergänzt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.landtag-saar.de/service/lobbyregister/

Lobbyregister

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