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Landtagspräsidentin Heike Becker schlägt schärfere Transparenzregeln vor

09.02.2023

Landtagspräsidentin Heike Becker hat dem Präsidium des saarländischen Landtags heute eine Verschärfung der Transparenzregeln für Abgeordnete vorschlagen. „Die Mandatsausübung steht im Mittelpunkt der Abgeordnetentätigkeit. Damit sich die Bürgerinnen und Bürger ein Bild davon machen können, ob dies tatsächlich der Fall ist, brauchen wir eine deutliche Verschärfung der Transparenzregelungen des Landtages. Mit meinem Vorschlag kommen wir diesem Ziel einen wichtigen Schritt näher“, so Präsidentin Becker.
„Wir stärken damit das Vertrauen in die Arbeit der Abgeordneten aber auch in die Institution Landtag als Ganzes.“

Nebeneinkünfte und Spenden ab dem ersten Euro:
Konkret schlägt die Landtagspräsidentin vor, dass künftig die Nebeneinkünfte der Parlamentarier bereits ab dem ersten Euro angezeigt und veröffentlicht werden müssen. Die bislang in den Transparenzregeln vorgesehene Angabe der Nebeneinkünfte in zehn Stufen soll daher wegfallen.

Gleiches gilt für Spenden, die Abgeordnete zur Unterstützung ihrer Arbeit von Dritten erhalten (so genannte Direktspenden). Bisher mussten diese Spenden erst dann gegenüber der Landtagspräsidentin angezeigt werden, wenn ihr Wert pro Jahr die Summe von 5.000 Euro übersteigt. Veröffentlichungspflichtig waren Einzelspenden oder mehrere Spenden desselben Spenders bislang erst ab einer Summe 10.000 Euro. In Zukunft fallen diese Einschränkungen weg, sodass alle Spenden ab dem ersten Euro der Präsidentin angezeigt und veröffentlicht werden müssen.

Einführung eines Lobbyregisters:
Eine weitere Neuerung betrifft die Einführung eines Lobbyregisters, also eine beim Landtag geführte Liste, in das sich alle Verbände eintragen, die ihre Interessen gegenüber dem Landtag wahrnehmen. Eine Anhörung der Interessenverbände etwa bei Gesetzgebungsverfahren soll dann die Eintragung in das Lobbyregister voraussetzen. „Die Aufgabe des Parlamentes ist es, die Regierung zu kontrollieren. Glaubwürdig kann dies nur erfolgen, wenn die Parlamentarier an sich selbst schärfere Maßstäbe zur Gewährleistung der erforderlichen Transparenz anlegen“, so Becker.

Verschärfung der Transparenzregeln nur „ein erster Schritt“.
Die Landtagspräsidentin betont, bei den jetzt von ihr vorgelegten Vorschlägen handele es sich um „einen ersten Schritt hin zu mehr Transparenz“, der über eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtages erfolgen könne.

Die neuen Transparenzregeln sollen im März vom Plenum beschlossen werden.
Becker: „Aus meiner Sicht sollten wir dabei nicht stehen bleiben. Ich bin sehr dafür, den legislativen Fußabdruck der Abgeordneten sichtbar zu machen. Grundlage hierfür sind jedoch schwierige rechtliche Abwägungen zwischen dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Transparenz, der verfassungsrechtlich garantierten freien Mandatsausübung und den datenschutzrechtlichen Belangen Dritter. Aus diesem Grund sind wir gut beraten, die geplanten bundesgesetzlichen Änderungen abzuwarten und dann alle entsprechenden Regelungen in einem einheitlichen Transparenzgesetz zu verankern.“

 

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