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Landtagspräsident Stephan Toscani begrüßt zügige Gesetzesvorlage durch Landesregierung

31.08.2020

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes stärkt Rechte des Parlaments

Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner jüngsten Entscheidung klargestellt, dass nur das Parlament wesentliche Grundrechtseingriffe legimitieren kann.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Ankündigung der Landesregierung, dem Landtag zügig einen Gesetzesentwurf vorzulegen.

Die Rolle des Parlaments ist es, vor staatlichen Eingriffen in Grundrechte das Für und Wider in öffentlicher Debatte abzuwägen. Je länger der Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten andauert, desto rechtfertigungsbedürftiger wird er. Außerdem muss das Parlament die Verwendung der vom Bürger geforderten personenbezogenen Daten rechtssicher regeln.

Das Erweiterte Präsidium des Landtags des Saarlandes hat u.a. vor dem Hintergrund der Pandemie kürzlich eine Projektgruppe zur Stärkung der Parlamentsarbeit beschlossen. Sie soll sich insbesondere der Parlamentsarbeit in Krisenzeiten widmen. Dieser Projektgruppe gehören die Vorsitzenden der Fraktionen an, ich selbst werde sie leiten.

Stage 2