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Landtag verabschiedet schärfere Transparenzregeln

15.03.2023

Der Landtag hat in seiner 12. Plenarsitzung einstimmig neue Transparenzregeln beschlossen. Landtagspräsidentin Heike Becker hatte zuvor dem Landtagspräsidium die Verschärfung der geltenden Transparenzregeln vorgeschlagen. In der Plenarsitzung am 15. März 2023 begründete die Landtagspräsidentin den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung:

Rede der Präsidentin Heike Becker am 15. März 2023 zum Thema Transparenzregeln

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in den Abgeordnetengesetzen des Bundes und des Saarlandes ist der Grundsatz verankert, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines oder einer Abgeordneten steht. Verschiedene Ereignisse der jüngeren Vergangenheit haben in der Öffentlichkeit hierzu erhebliche Zweifel aufkommen lassen.

Mir ist bewusst, dass es sich dabei um Einzelfälle handelt. Für die weit überwiegende Zahl der Abgeordneten steht die gewissenhafte Mandatsausübung im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Daran sollten wir in den Regelungen, die wir als Parlament für uns selbst erlassen, keinerlei Zweifel aufkommen lassen.

Als Abgeordnete tragen wir nicht nur die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie und ihrer Institutionen, sondern auch für ihre Glaubwürdigkeit und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich ein Bild davon machen können, ob und in welchem Umfang ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Parlamenten andere über das Mandat hinausgehende Aufgaben oder Verpflichtungen wahrnehmen.

Demokratie braucht Transparenz und Offenheit. Deshalb bin ich dem Landtagspräsidium dankbar, dass es meinem Vorschlag für eine Verschärfung der geltenden Transparenzregeln einstimmig gefolgt ist und ihnen heute die entsprechende Drucksache zur Änderung unserer Geschäftsordnung zur Entscheidung vorlegt.

Wir stärken damit das Vertrauen in die Arbeit der Abgeordneten, aber auch das Vertrauen in die Institution Landtag als Ganzes:

  • In Zukunft sind alle entgeltlichen Tätigkeiten, die neben dem Mandat ausgeübt werden, der Landtagspräsidentin anzuzeigen. Die bisherigen Einschränkungen dieser Anzeigepflicht entfallen. Dasselbe gilt für die Einkünfte, die aus diesen Tätigkeiten erzielt werden. Sie sind ab dem ersten Euro der Landtagspräsidentin anzuzeigen. Entgeltliche Nebentätigkeiten und die aus ihnen erzielten Einkünfte sind darüber hinaus uneingeschränkt ebenfalls ab dem ersten Euro veröffentlichungspflichtig. Die bisher eingeschränkte Veröffentlichung in lediglich unübersichtlichen Einkommensstufen entfällt.
  • Ebenso verhält es sich bei Spenden, die Abgeordnete zur Unterstützung ihrer Arbeit von Dritten erhalten, also bei den so genannten „Direktspenden“. Bisher mussten diese erst dann angezeigt werden, wenn ihr Wert pro Jahr die Summe von 5.000 Euro übersteigt. Veröffentlichungspflichtig waren Einzelspenden oder mehrere Spenden desselben Spenders bislang erst ab einer Summe 10.000 Euro. In Zukunft fallen diese Einschränkungen weg, sodass alle Spenden ab dem ersten Euro der Präsidentin angezeigt und veröffentlicht werden müssen.
  • Wir führen ein Lobbyregister ein, also eine beim Landtag geführte Liste, in die sich alle Verbände eintragen, die ihre Interessen gegenüber dem Landtag oder der Landesregierung wahrnehmen. Diese Eintragung in das Register ist zugleich die Voraussetzung für eine Teilnahme an Anhörungen bei Gesetzgebungsvorhaben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

diese Regelungen, die ich Ihnen heute vorschlage, sind ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz, den wir jetzt über die Änderung der Geschäftsordnung gehen. Ich bin den Fraktionen dankbar, dass sie im Präsidium meinen Vorschlag aufgegriffen haben, dabei nicht stehen zu bleiben. Wir wollen den legislativen Fußabdruck sichtbar machen und die entsprechenden Regelungen dann in einem zweiten Schritt in einem einheitlichen Transparenzgesetz verankern.

Beteiligung und Anhörung von Interessenverbänden, von Berufs- und Unternehmerverbänden, von Gewerkschaften und Initiativen sind nicht zu beanstanden, sondern aus meiner Sicht vielmehr zu begrüßen. Beteiligung ist unerlässlicher Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie und Ausdruck der Pluralität in der Demokratie. Dafür stehe ich als Präsidentin des Hohen Hauses ein.

Gleichzeitig stehe ich als Präsidentin jederzeit für den Grundsatz der freien Ausübung des Mandats ein.

Und wir haben auch die Rechte derjenigen zu wahren, die das Gespräch mit Abgeordneten suchen und führen. Das sind die Abwägungen, die wir im Bemühen um mehr Transparenz vorzunehmen haben.

Das erfordert Gründlichkeit, das erfordert Zeit. Dem wollen wir gerecht werden. Aber bereits mit den jetzt vereinbarten Änderungen leisten wir einen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass wir mit der Änderung der Geschäftsordnung noch einige Anpassungen vornehmen. Diese betreffen

  • das Landtagshandbuch,
  • die Vereinfachung zur Autorisierung von Ausschussprotokollen und
  • die Möglichkeit zur Einberufung von Ausschusssitzungen in Form der Teilnahme von Mitgliedern sowie berichterstattender, anzuhörender und sonstiger als Gast teilnehmender Personen unter vollständiger oder teilweiser Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel in begründeten Ausnahmefällen.

Auch diese Änderungen wurden vom Präsidium einstimmig empfohlen. Ich bitte Sie um Zustimmung zur vorgelegten
Drucksache 17/340.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Die Rede der Präsidentin zum Thema können Sie sich hier gerne als Video über YouTube anschauen
Heike Becker (SPD) | TOP1 | 12. Landtagssitzung | 17. Wahlperiode | 15.03.2023 - YouTube

Rede der Präsidentin zum Thema Transparenzgesetz

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