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Der LANDTAG DES SAARLANDES bietet die Möglichkeit einer Beschäftigung als studentische Hilfskraft

07.03.2023

Der LANDTAG DES SAARLANDES bietet Studierenden (m/w/d) eines Master- oder Bachelorstudienganges die Möglichkeit einer Beschäftigung als studentische Hilfskraft auf Basis eines Minijobs.

Die zentrale Aufgabe des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen besteht darin, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Saarland voranzutreiben. Dabei ist er Ansprechpartner für alle, die aufgrund nicht ausreichend angepasster Umwelt nicht gleichberechtigt am sozialen Leben teilhaben können oder in ihrer selbstbestimmten Lebensführung eingeschränkt sind. Er berät das Parlament und die Regierung in den Grundsatzangelegenheiten von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen, informiert die Öffentlichkeit und nimmt eine zentrale unabhängige und beratende Stellung beim Saarländischen Landtag ein. Zur Unterstützung bei Projekten werden zwei studentische Hilfskräfte auf Basis eines Minijobs für die Dauer von 6 bis 9 Monaten gesucht.

Ihre Aufgaben:

  • Evaluation der Landesaktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Erstellung eines Abschlussberichts der Evaluationsergebnisse sowie Aufzeigen von best practice Beispielen aus anderen Bundesländern
  • Mithilfe bei der Konzeption von Projekten und Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK auf regionaler Ebene
    (u.a. Erhebung der Personal- und Beratungsstruktur bei den Beauftragten der anderen Bundesländer und Stand der Barrierefreiheit)

Ihr Profil:

  • Studierende eines Master- oder Bachelorstudiengangs, vorzugsweise einer sozialwissenschaftlichen Disziplin
    (u.a. Psychologie, soziale Arbeit, Wirtschaftspädagogik, Soziologie, Medizin, Rehabilitationspädagogik/-wissenschaften, etc.)
    oder eines anderen Studiengangs mit sozialem oder sozialwissenschaftlichem Schwerpunkt oder Studierende des weiterbildenden Studiengangs Evaluation
  • Interesse an Politik und der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Selbstständige Arbeitsweise

Das erwartet Sie:

  • Blick hinter die Kulissen der Arbeit im Landtag
  • Flexible Zeiteinteilung (nach Absprache) mit bis zu maximal 43 Std./ Monat
  • Angenehme Arbeitsatmosphäre in einem offenen und hilfsbereiten Team

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien (Abitur-, ggf. Hochschul- und ggf. Ausbildungszeugnis)) bis spätestens 17.04.2023 per E-Mail an E-Mail anzeigen oder per Post an:

Landtag des Saarlandes
Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Prof. Dr. Daniel Bieber
Franz-Josef-Röder-Straße 7
66119 Saarbrücken

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Prof. Dr. Daniel Bieber (Tel. 0681 5002-545) und für verfahrensrechtliche Fragen Frau Mara Ritz (Tel. 0681 5002-363, E-Mail: E-Mail anzeigen) zur Verfügung.

Die Bewerbungsunterlagen werden innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend gemacht wird. Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen und Schnellheftern sollte daher verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei gleichzeitiger Einsendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlags möglich. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

Die Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO können der Homepage des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland unter https://www.datenschutz.saarland.de/, Bereich „Über uns – Stellenausschreibungen“ entnommen werden oder in Papierform beim Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken angefordert werden.

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