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Begrüßung am 27. Januar 2021 von Landtagspräsident Stephan Toscani zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus

28.01.2021

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Ich begrüße Sie zur Gedenkveranstaltung des saarländischen Landtages für die Opfer des Nationalsozialismus. Dieses Gedenken am 27. Januar gehört seit mehr als zwei Jahrzehnten zum Selbstverständnis unseres Landesparlaments.

Gerne hätte ich Sie hier im Landtagsgebäude begrüßt. Das ist zurzeit leider nicht möglich.

Aber die Veranstaltung ausfallen zu lassen – das kam für uns nicht in Frage. Wir haben uns für ein anderes Format entschieden, eine Online-Veranstaltung. Wir erleben also heute eine Premiere.

Mittelpunkt des Gedenkens stehen in diesem Jahr die psychisch Kranken und geistig Behinderten, die vom NS-Regime getötet wurden.

Menschen, die viel zulange gar nicht als Opfer anerkannt waren.

Wie war das in der Zeit des Nationalsozialismus?

Als mehr und mehr geistig behinderte und psychisch kranke Menschen von ihren Familien getrennt wurden, da wurden Angehörige misstrauisch. In der Bevölkerung verbreiteten sich Gerüchte über die Tötungen. Angehörige und Geistliche empörten sich. Der Bischof von Münster protestierte in einer Predigt. Diese Predigt wurde kopiert und unter der Hand verteilt. Offiziell wurden die Vergasungen im August 1941 eingestellt. Allerdings nur zum Schein.

Die Ermordungen wurden von den zentralen Tötungsanstalten wie z.B. Hadamar in regional verteilten Anstalten verlegt.

Wie lief die Aufarbeitung nach 1945?

  • Direkt nach Ende der Diktatur wurden zwar einige Ärzte, die an den Patientenmorden beteiligt waren, im Nürnberger Ärzteprozess verurteilt.

Das galt aber nur für einen sehr kleinen Teil.

  • Unrechtsbewusstsein gab es in den meisten Fällen nicht.
  • In den Augen der Nazis waren diese Menschen – ich zitiere - „Ballast-Existenzen“ oder „nutzlose Esser“ - Zitatende.
  • Noch 1967 wurden drei Ärzte freigesprochen, weil sie an die Rechtmäßigkeit der Euthanasie geglaubt hätten.
  • Einer der Hauptverantwortlichen für die Tötung von Kindern wurde 1954 Lehrstuhlinhaber für Kinderheilkunde in Kiel.
  • Erst 1988 hat der Bundestag das Gesetz zur Zwangssterilisation zum NS-Unrecht erklärt.
  • Erst 1998 die Urteile der sog. „Erbgesundheitsgerichte“ aufgehoben.

Aus diesem Grund stellen wir in der heutigen Gedenkveranstaltung die Morde an psychisch kranken und geistig behinderten Menschen in den Mittelpunkt. Auch und gerade die Tötung von Patienten aus unserer Region.

Ich möchte Ihnen die Akteure der heutigen Veranstaltung vorstellen

Frau Prof. Maike Rotzoll wird die Hauptrede halten. Sie ist Psychiaterin und Medizinhistorikerin an der Universität Heidelberg. Vielen Dank Frau Prof. Rotzoll, für die Beteiligung an unserer Gedenkveranstaltung. Sie sind uns aus Heidelberg zugeschaltet.

Ich begrüße ganz herzlich Ralf Schmitt, er ist Psychotherapeut an den SHG-Klinken in Merzig und betreut das Saarländische Psychiatriemuseum. Er würdigt mit seiner Arbeit die Opfer und dokumentiert ihr Schicksal. Herr Schmitt wird uns beispielhaft ein Einzelschicksal aus der Saar-Region vorstellen.

Bei dieser Gelegenheit bedanke ich mich auch ganz herzlich bei der saarländischen Psychiatrie-Stiftung und Dr. Martin Kaiser. Gemeinsam mit ihnen haben wir das Konzept für die heutige Veranstaltung entwickelt.

Ich freue mich sehr, dass wir als Moderator der anschließenden Podiumsdiskussion den Homburger Historiker Dr. Christoph Braß gewinnen konnten.

Christoph Braß hat sich intensiv mit der Beteiligung des ehemaligen Landeskrankenhauses Homburg an Patientenmorden und Zwangssterilisierungen beschäftigt.
Vielen Dank Herr Dr. Braß, dass Sie heute bei uns sind.

Begrüßung der Ehrengäste […]

Bedeutung von Erinnerungskultur

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sich erinnern heißt, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zusammenzuführen. Wir erinnern an die Opfer und versuchen, ihnen ihre Würde zurückzugeben, die ihnen auf so schlimme Art genommen wurde.

Wir erinnern uns aber auch für Gegenwart und Zukunft.

Geschichte wiederholt sich nicht. Aber es gibt historische Muster.

Wir Menschen bleiben verführbar und anfällig für Hass und Gewalt.

„Ein demokratischer Rechtsstaat lebt von Voraussetzungen, die er nicht selber erzeugen kann.“ Dies hat der Staats- und Verwaltungsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde treffend festgestellt.

Bekenntnis und Engagement der Bürgerinnen und Bürger für Menschenrechte und Demokratie.

Nur so bleibt ein demokratischer Rechtsstaat stabil – heute und in Zukunft. Darum ist die Erinnerung so wichtig.

 

Rede als PDF-Datei (117 KB)

Stage 2