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Ausschuss für Eingaben - Jahresbericht 2021 übergeben

18.01.2023

Die Vorsitzende des Ausschusses für Eingaben Petra Fretter, hat Landtagspräsidentin Heike Becker den Jahresbericht des Ausschusses für das Jahr 2021 übergeben.

Im Jahr 2021 hat der Ausschuss insgesamt 272 Eingaben behandelt. Das ist ein leichter Rückgang um 3,2 Prozent (entspricht 9 Petitionen) gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2020 hatte es eine erhebliche Steigerung um fast 55 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 gegeben.

Übergabe 2023 Ausschuss für Eingaben

Landtagspräsidentin Heike Becker: „Der Jahresbericht 2021 zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger gerade während der Corona-Pandemie das Petitionsrecht genutzt haben, um ihre Sorgen, Bitten und Beschwerden vorzutragen. Petitionen sind ein wichtiges demokratisches Instrument und ich danke den Mitgliedern des Ausschusses für ihre Arbeit.“

Ausschussvorsitzende Petra Fretter:Im Ausschuss werden die Sorgen und Nöte, aber auch die Interessen der Menschen konkret sichtbar. Wir als Ausschussmitglieder orientieren uns an eben diesen Bedürfnissen und Problemen unserer Bürger. Mit anderen Worten: Wir arbeiten bürgernah.“

Über 69 % aller Eingaben wurden im Jahr 2021 als erledigt beschieden, da der Ausschuss die jeweils eingeholte Stellungnahme der Obersten Landesbehörde bestätigt hat. In fast 9 % aller Fälle wurde einem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen.

Fast 28 % aller im Jahr 2021 eingegangen Petitionen betreffen den Zuständigkeitsbereich des damaligen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (die Statistik weist die zu Beginn 2021 gültigen Bezeichnungen der Ministerien auf). Damit kommt das Ministerium auf den höchsten Wert an zugewiesenen Petitionen. Der starke Zuwachs um 21 Eingaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, steht inhaltlich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. 

Hintergrund:
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein verfassungsrechtlich verbürgtes Petitionsrecht. Grundsätzlich ist der Ausschuss für Eingaben für Anliegen, die die öffentliche Verwaltung oder die Gesetzgebung des Landes betreffen, zuständig. Der Ausschuss hat die Aufgabe, die Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die an die Adresse des Landtages gerichtet sind, zu prüfen und zu bescheiden.

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