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Hermann-Josef Scharf

Fraktions Bild
Von der/dem Abgeordneten mitgeteilte veröffentlichungspflichtige Angaben
Hermann-Josef Scharf
CDU

Hermann-Josef Scharf

Steffesheck 14

66649 Oberthal

Liste: Neunkirchen

Mitgliedschaften und Funktionen in Parteien

​seit 1975

Mitglied der Jungen Union

​seit 1981

 ​Mitglied der CDU

​1977 - 1987

​Ortsvorsitzender/Gemeindeverbandsvorsitzender der JU Oberthal

​seit 1987

Mitglied des CDU-Kreisvorstandes St. Wendel

​1987 - 1991

​Kreisvorsitzender der JU St. Wendel

​1991 - 2005

​Ortsvorsitzender der CDU Oberthal

2001-2017

​Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Oberthal

Sonstige Mitgliedschaften und Funktionen in Gremien, Vereinen und Verbänden

​​Mitglied in zahlreichen Vereinen​​
Kassenprüfer des Vereins Straße des Friedens, St. Wendel

Mitgliedschaft in einer kommunalen Vertretungskörperschaft

1984-2019

Mitglied des Gemeinderates Oberthal

​1989 - 2005, seit 2021

​Mitglied des Ortsrates Oberthal

1994 - 2005

Ortsvorsteher von Oberthal

​1994 - 2005

​Mitglied des Kreistages St. Wendel

Mitgliedschaften und Funktionen in Parlamenten

1/2005 - 09/2009

​Mitglied des Deutschen Bundestages

​seit 09/2009

Mitglied des saarländischen Landtages

2015 - 2022

​Stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion

Angaben gemäß der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Landtag des Saarlandes
Geschäftsführer der Lebenshilfe St. Wendel gGmbH, St. Wendel
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens
Mitglied im Aufsichtsrat des Werkstattzentrums für behinderte Menschen der Lebenshilfe gGmbH (WZB), Spiesen-Elversberg

  • Sitzungsgeld:
    200,00 EUR / Sitzung (2023)

Mitglied im Aufsichtsrat der CFK - Centrum für Freizeit und Kommunikation der Lebenshilfe gGmbH, Spiesen-Elversberg

  • Sitzungsgeld:
    100,00 EUR / Sitzung (2023)

Mitglied im Aufsichtsrat der Wendelinushof St. Wendeler Landfleisch gGmbH, St. Wendel

  • Sitzungsgeld:
    100,00 EUR / Sitzung (2023)

Mitglied im Beirat der Saarland Versicherungen, Saarbrücken

  • Aufwandspauschale:
    4.000,00 EUR / Jahr (2023)

Mitglied im Beirat des Saarländischen Schwesternverbands, Pflege und Assistenz gGmbH, Ottweiler

Mitglied im Aufsichtsrat der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts), Saarbrücken

  • Sitzungsgeld:
    800,00 EUR / Sitzung (2023)

Aufsichtsratsvorsitzender der Lebenshilfe St. Wendel gGmbH; St. Wendel
Aufsichtsratsvorsitzender der Nordsaarland Werkstätte gGmbH (NSW) der Lebenshilfe St. Wendel

Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts
Mitglied des Rundfunkrates des Saarländischen Rundfunks (SR), Saarbrücken

  • Sitzungsgeld:
    75,00 EUR / Sitzung (2023)

Mitglied des Programmbeirates des Saarländischen Rundfunks (SR), Saarbrücken

  • Sitzungsgeld:
    75,00 EUR / Sitzung (2023)

Mitglied des Ortsrates Oberthal, Oberthal

  • Aufwandspauschale:
    20,00 EUR / Monat (2023)
  • Sitzungsgeld:
    20,00 EUR / Sitzung (2023)

Mitglied des Jugendhilfeausschusses des Landkreises St. Wendel, St. Wendel

  • Sitzungsgeld:
    35,00 EUR / Sitzung (2023)

Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbandes oder einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung
Vorsitzender des Lebenshilfe St. Wendel e.V., St. Wendel
Stellv. Landesvorsitzender des Lebenshilfe Landesverband Saarland e.V., Neunkirchen
Stellv. Vorsitzender der Stiftung Lebensabend St. Wendel, St. Wendel

(*) Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

(*) Wo keine Beträge genannt sind, werden keine Einnahmen erzielt.

 

Link zu den Verhaltensregeln.