StartseiteSitemapSuchedeutsch
Der Landtag des SaarlandesAktuellesThemenLandtag entdeckenAufbau und OrganisationKontakt
Startseite Landtag entdecken Landtag besuchen

Richtlinien für einen Besuch im Landtag


Schülerinnen und Schüler zu Besuch im Landtag
Richtlinien für die Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit vom 23. November 2001
(in der Fassung vom 01. Januar 2003)


I.  Gruppen können von den Fraktionen oder von der Landtagsverwaltung zur Einführung in die Parlamentsarbeit eingeladen werden. Gruppen im Sinne dieser Richtlinien sind auch Schulklassen, deren Schüler das 13. Lebensjahr vollendet haben und 7. Klassen der Hauptschulen.

II. Für die Einführung von Gruppen durch die Landtagsverwaltung gelten folgende Grundsätze:

  1. Die Einführung besteht in der Regel aus einem Einführungsvortrag und einer anschließenden Fragestunde mit Abgeordneten (die Fragestunde kann erst ab der 10. Klasse durchgeführt werden). Der Einführungsvortrag gibt Aufschluss über die Arbeitsweise des Landtages. Zur Fragestunde wird von jeder Fraktion ein Abgeordneter eingeladen. In der Fragestunde sollen Fragen allgemein interessierender Art, die vor allem mit der Arbeit des Landtages in Zusammenhang stehen, gestellt werden.

  2. Die Landtagsverwaltung bzw. die Fraktionen laden schriftlich zur Einführung in die Parlamentsarbeit ein. Die Einladung setzt eine schriftliche Anmeldung entsprechend dem als Anlage beigefügten Vordruck voraus. Mit der Einladung wird ein Exemplar der Broschüre "Landtag des Saarlandes " übersandt. Diese Broschüre wird am Tag des Besuches an alle Teilnehmer ausgegeben werden. Pro Gruppe körnen bis zu 35 Personen angemeldet werden.

  3. Vor der Einführung in die Parlamentsarbeit sollte die Gruppe mit dem zweiten Hauptteil der Landesverfassung (Aufgaben und Aufbau des Staates) vertraut gemacht werden.

  4. Die Kosten für die Fahrt vom Sitz der Gruppe nach Saarbrücken und zurück werden vom Landtag mit einer Pro Kopf Pauschale abgegolten. Für diese Pauschale gelten folgende Fahrpreiszonen:

    a) Saarbrücken-Stadt

    2,00 Euro pro Kopf

    b)

    Stadtverband Saarbrücken

    3,00 Euro pro Kopf

    c)

    Kreis Saarlouis, Neunkirchen und
    Saarpfalzkreis

    3,50 Euro pro Kopf

    d)

    Kreis Merzig-Wadern und St. Wendel

    5,00 Euro pro Kopf 



    Besuchergruppen von außerhalb des Saarlandes erhalten Fahrtkostenersatz ab Landesgrenze oder dem Aufenthaltsort im Saarland. Es kann eine Bewirtung der Gruppe erfolgen.

  5. Gruppen können auch zur Teilnahme an Plenarsitzungen zugelassen werden. Die erforderlichen Zuhörerplätze werden reserviert. Die Gruppe wird vor Beginn der Sitzung mit der Tagesordnung vertraut gemacht.

  6. Besuchstermine können für folgende Wochentage vergeben werden: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag. Die Terminvergabe erfolgt nach einem von der Landtagsverwaltung zu erstellenden Terminplan.

  7. Entscheidungen im Rahmen dieser Richtlinien trifft der Landtagspräsident.


 
Termin des Besuches:
 
Uhrzeit:
 
Teilnehmerzahl:
 
Name des Anpsprechpartners:
 
Firma/Institution des Anpsprechpartners:
 
Straße / Hausnummer:
 
PLZ / Ort:
 
Telefon:
 
Telefax:
 
E-Mail:
 
Inhalte oder Wünsche für den Besuch:
 
Bitte beachten Sie: Rot gekennzeichnete Felder sind Plichtfelder.
 
 
 



Druckversion der Seite

Seite per Email versenden

Das Glossar liefert Ihnen Erläuterungen zu Fachbegriffen: Einfach das fragliche Wort markieren und auf GLOSSAR klicken.

IMPRESSUM | DATENSCHUTZ | SITEMAP zum Seitenanfang