Vorwort des Landtagspräsidenten Hans Ley
Der Ausschuss für Eingaben ist ausdrücklich in der Verfassung des Saarlandes verankert. Wörtlich heißt es in Artikel 78: ’ Über Bitten und Beschwerden an den Landtag entscheidet der Ausschuss für Eingaben, sofern nicht der ...


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