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Das Saarlandwappen

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Das Saarlandwappen


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Das Wappen des Saarlandes wurde vom Landtag am 9. Juli 1956 verabschiedet.
"Das Wappen des Saarlandes zeigt in einem gevierten Halbrundschild oben rechts einen goldgekrönten silbernen Löwen in blauem, von silbernen Kreuzen besätem Feld,
oben links in Silber ein rotes geschliffenes Balkenkreuz,
unten rechts in Gold einen roten Schrägrechtsbalken, belegt mit drei gestümmelten Adlern,
unten links in Schwarz einen rotgekrönten, rotbewehrten goldenen Löwen."

*Bei der heraldischen Beschreibung der Wappen muss beachtet werden, dass im Wappen mit "rechts" oder mit "vorne" die vom Betrachter aus gesehen linke Schildhälfte gemeint ist und umgekehrt, weil die Beschreibung von einem gedachten Schildträger aus vorgenommen wird.

Bei der Schaffung des neuen Wappens im Jahre 1956 bot sich die Möglichkeit, auf die Geschichte unserer Saarheimat zurückzugreifen.

Eine Anlehnung an das Wappen des Saargebietes (1920-1935) empfahl sich nicht, weil das Saargebiet, eine Schöpfung des Friedensvertrages von Versailles vom 28. Juni 1919, aus dem Verband des Deutschen Reiches ausgegliedert und dem Völkerbung als Treuhänder unterstellt war. Schon aus diesem Grunde konnte das Wappen des Saargebietes als Staatssymbol des Bundeslandes "Saarland" nicht in Betracht kommen.

Vor der Gründung des Saargebietes aber gab es für das Gebiet des heutigen Saarlandes weder eine staatliche noch eine verwaltungsmäßige Einheit. Das Saargebiet wurde seinerzeit aus Teilen der preußischen Rheinprovinz und aus Teilen der bayerischen Rheinpfalz gebildet. Vor der Französischen Revolution von 1789, die in ihren Auswirkungen die "Kleinstaaterei" beseitigte, teilten sich viele kleine oder größere Herrschaften mit staatlichen Befugnissen das Gebiet des heutigen Saarlandes. Unter den etwa fünfzehn reichsunmittelbaren Territorialherren waren folgende vier die nach ihren Besitzverhältnissen bedeutendsten:

  • Die Fürsten von Nassau-Saarbrücken,
  • die Kurfürsten von Trier,
  • die Herzöge von Lothringen und
  • die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken.

Den geschichtlichen Besitz- und Herrschaftsverhältnissen folgend, berücksichtigt das Wappen des Saarlandes die Wappen dieser vier größten Territorien an der Saar vor der Französischen Revolution:

  • Gekrönter silberner Löwe in blauem Feld - Nassau-Saarbrücken,
  • rotes Kreuz in Silber - Kurtrier,
  • roter Schrägrechtsbalken in Gold, belegt mit drei gestümmelten silbernen Adlern - Lothringen,
  • gekrönter, rotbewehrter goldener Löwe in Schwarz - Pfalz-Zweibrücken.

Mit dem 1. Januar 1957 trat schließlich das neue Gesetz über das Wappen des Saarlandes in Kraft (Gesetz Nr. 509 v. 09.07.1956, Amtsbl. S. 1213). Es wurde aufgehoben durch das Saarländische Hoheitszeichengesetz vom 7. November 2001 (Amtsbl. 2002, S. 566).





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"Das Wappen des Saarlandes zeigt in einem gevierten Halbrundschild oben rechts einen goldgekrönten silbernen Löwen in blauem, von silbernen Kreuzen besätem Feld,
oben links in Silber ein rotes geschliffenes Balkenkreuz,
unten rechts in Gold einen roten Schrägrechtsbalken, belegt mit drei gestümmelten Adlern,
unten links in Schwarz einen rotgekrönten, rotbewehrten goldenen Löwen."

*Bei der heraldischen Beschreibung der Wappen muss beachtet werden, dass im Wappen mit "rechts" oder mit "vorne" die vom Betrachter aus gesehen linke Schildhälfte gemeint ist und umgekehrt, weil die Beschreibung von einem gedachten Schildträger aus vorgenommen wird.

Bei der Schaffung des neuen Wappens im Jahre 1956 bot sich die Möglichkeit, auf die Geschichte unserer Saarheimat zurückzugreifen.

Eine Anlehnung an das Wappen des Saargebietes (1920-1935) empfahl sich nicht, weil das Saargebiet, eine Schöpfung des Friedensvertrages von Versailles vom 28. Juni 1919, aus dem Verband des Deutschen Reiches ausgegliedert und dem Völkerbung als Treuhänder unterstellt war. Schon aus diesem Grunde konnte das Wappen des Saargebietes als Staatssymbol des Bundeslandes "Saarland" nicht in Betracht kommen.

Vor der Gründung des Saargebietes aber gab es für das Gebiet des heutigen Saarlandes weder eine staatliche noch eine verwaltungsmäßige Einheit. Das Saargebiet wurde seinerzeit aus Teilen der preußischen Rheinprovinz und aus Teilen der bayerischen Rheinpfalz gebildet. Vor der Französischen Revolution von 1789, die in ihren Auswirkungen die "Kleinstaaterei" beseitigte, teilten sich viele kleine oder größere Herrschaften mit staatlichen Befugnissen das Gebiet des heutigen Saarlandes. Unter den etwa fünfzehn reichsunmittelbaren Territorialherren waren folgende vier die nach ihren Besitzverhältnissen bedeutendsten:

  • Die Fürsten von Nassau-Saarbrücken,
  • die Kurfürsten von Trier,
  • die Herzöge von Lothringen und
  • die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken.

Den geschichtlichen Besitz- und Herrschaftsverhältnissen folgend, berücksichtigt das Wappen des Saarlandes die Wappen dieser vier größten Territorien an der Saar vor der Französischen Revolution:

  • Gekrönter silberner Löwe in blauem Feld - Nassau-Saarbrücken,
  • rotes Kreuz in Silber - Kurtrier,
  • roter Schrägrechtsbalken in Gold, belegt mit drei gestümmelten silbernen Adlern - Lothringen,
  • gekrönter, rotbewehrter goldener Löwe in Schwarz - Pfalz-Zweibrücken.

Mit dem 1. Januar 1957 trat schließlich das neue Gesetz über das Wappen des Saarlandes in Kraft (Gesetz Nr. 509 v. 09.07.1956, Amtsbl. S. 1213). Es wurde aufgehoben durch das Saarländische Hoheitszeichengesetz vom 7. November 2001 (Amtsbl. 2002, S. 566).