Was ist das Petitionsrecht?
Das Petitionsrecht räumt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zur Wehr zu setzen.
Das Petitionsrecht ist damit ein wichtiges Element der Demokratie, das mit dazu beitragen kann, staatliche Verwaltung beweglicher und menschlicher zu gestalten.
Wie wird eine Petition eingereicht?
Das Petitionsrecht muss von jedem wahrgenommen werden können. Bürokratische Hürden und Vorschriften für die Formulierung einer Petition gibt es daher nicht. Es genügt eine einfache Zuschrift an den Petitionsausschuss mit der vollständigen Adresse des Einsenders. Sie finden hierfür eine Vorlage am Ende der Seite zum Herunterladen.
Wer kann Petitionen verfassen?
Das Petitionsrecht steht ’jedermann’ zu. Damit wird auch Minderjährigen, Ausländern, Staatenlosen, Entmündigten oder Strafgefangenen das Recht gewährt, sich an das Parlament zu wenden.
Auch gesellschaftliche Gruppen, wie Bürgerinitiativen oder juristische Personen (etwa rechtsfähige Vereine) können Petitionen einreichen.
Ausnahmen
Privatfehden, Nachbarschaftsstreit und Familienkrach können naturgemäß nicht Gegenstand einer Petition an den Landtag sein. Wegen der richterlichen Unabhängigkeit darf der Landtag keine Gerichtsurteile aufheben, abändern oder überprüfen.