Der Ausschuss für Eingaben ist ausdrücklich in der Verfassung des Saarlandes verankert. Wörtlich heißt es in Artikel 78: ’ Über Bitten und Beschwerden an den Landtag entscheidet der Ausschuss für Eingaben, sofern nicht der Landtag selbst entscheidet. Der Ausschuss ist grundsätzlich befugt, von der Landesregierung, ihren Mitgliedern und den anderen obersten Landesbehörden Auskunft und Aktenvorlage zu verlangen sowie Petenten und andere Beteiligte zu hören.’
Damit steht der vom saarländischen Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählte Petitionsausschuss jedem Bürger als ein besonderes Kontrollorgan gegenüber der öffentlichen Verwaltung und der Regierung zur Verfügung.
Der Ausschuss legt dem Parlament regelmäßig einen Bericht vor, der diesem einen Einblick in Schwierigkeiten im Umgang mit der Verwaltung, in bürokratisches, bürgerfernes Verhalten und Fehler sowie Lücken der Gesetzgebung verschafft. Der Petitionsausschuss ist deshalb nicht nur Kontrollorgan für die Bürgerinnen und Bürger, sondern er dient in vergleichbarer Weise der Erfolgskontrolle der gesetzgebenden Handelns.
Bürgernähe, Lösung von Spannungen und Konflikten und eine enge Verzahnung von Bevölkerung und Abgeordneten sind gewollte Ergebnisse der herausgehobenen Stellung des Ausschusses.